Wegen gefährlicher Körperverletzung verhängte das Landgericht Marburg unter Vorsitz von Richterin Beate Mengel einen Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gegen einen 29 Jahre alten Mann aus Neustadt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einen damals 19 Jahre alten Flüchtling am 13. September 2020 am Munitionslager in Neustadt misshandelt hat, sah aber keinen Anhaltspunkt für eine Tötungsabsicht. Er habe dem Opfer einen Denkzettel verpassen wollen, weil er eine Neustädterin belästigt hatte, sagte die Richterin.
Der Angeklagte war geständig, die Videoaufzeichnungen der Tat wurden als Beweis im Verfahren gezeigt. Strafmindernd wirkte sich die Tatsache aus, dass der Angeklagte mehrfach Anstrengungen unternahm, Hilfe für das Opfer holen zu lassen, dass er mit Tritte in Gesicht und Körper im Waldstück zurück gelassen hatte.
Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre und sechs Monate Haft gefordert, weil er davon ausging, dass der Angeklagte die Tat geplant und massive Gewalt ausgeübt hatte. Er sprach von einer Form der Selbstjustiz, die der Angeklagte verübt hatte.
von Silke Pfeifer-Sternke
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