Am Mittwoch widmete er sich zunächst Leni, dem im Dezember 2015 verstorbenen Mädchen. Als Todesursache nannte der Mediziner Multiorganversagen in Folge von Lenis Lungenhochdruck. Dieser begründe sich letztlich in der Frühgeburtlichkeit des Kindes. Leni kam in der 25. Schwangerschaftswoche per Kaiserschnitt auf die Welt. Sie galt daher als „Hochrisikofrühchen“.
Der Vorsitzende Richter Dr. Frank Oehm stellte daraufhin die logische Nachfrage: „Hatte Leni überhaupt von vornherein eine Überlebenschance?“ Die Antwort des Sachverständigen fiel vorsichtig aus. Die Überlebenschancen bei so kleinen Frühgeborenen lägen bei etwa 50 Prozent. Die Behandlungsmöglichkeiten für ihren angeborenen Lungenhochdruck seien nach wie vor experimentell.
Geringe Menge Narkosemittel gefunden
Er komme zu der Beurteilung, „dass der ganze Fall völlig schicksalshaft ist“, so der Neugeborenenmediziner. Allerdings müsse Lungenhochdruck auch bei einem derart kleinen Kind nicht zu Herzversagen führen.
Ein zweiter wichtiger Komplex des ersten „Gutachtentages“ war die Bedeutung der nachgewiesenen Menge Midazolam bei Leni. In der Nacht vom 5. auf den 6. Dezember 2015 wurde bei Leni um 0.30 Uhr eine geringe Menge des Narkosemittels gefunden. Diese lag mit einer Konzentration von 0,024 Milligramm pro Liter (mg/l) unter der therapeutischen Dosis von 0,1 mg/l, die für eine Sedierung notwendig wäre. Zur Abbau- rate und damit zur verabreichten Menge könne man „keine verlässliche Aussage“ machen, sagte der Sachverständige.
Einer der beisitzenden Richter fragte den Facharzt zudem, ob die Medikamentengabe die aufgetretene Reanimationssituation in dieser Nacht herbeigeführt haben könnte. Auch dazu äußerte sich der Mediziner zurückhaltend: Das sei nur möglich, wenn es sich um eine hohe Dosis gehandelt hätte.
Kopfschütteln bei den Eltern
Dies sei jedoch nicht im Nachhinein festzustellen: „Da würde ich sehr spekulieren“, fasste der Kinderarzt zusammen. Es sei jedoch denkbar, dass eine hohe Dosis des Medikaments um 0.30 Uhr bereits so weit abgebaut gewesen sei, merkte er auf Nachfrage einer Schöffin an. Denkbar – aber nicht beweisbar, wie der Sachverständige nachdrücklich betonte.
Oberstaatsanwältin Kerstin Brinkmeier wurde mit ihren Fragen noch deutlicher: „Wie wahrscheinlich ist es, dass das Midazolam vor der Schichtübernahme der Angeklagten verabreicht wurde?“ Unter Berücksichtigung der Umstände, dass die Wirkung nicht aufgefallen und die Dosis um halb eins noch nachweisbar gewesen sei.
„Das halte ich für ziemlich unwahrscheinlich“, positionierte sich der Sachverständige dazu zunächst deutlicher. Allerdings sei es auch nicht restlos auszuschließen, schränkte er seine Aussage prompt ein, nicht ohne erneut anzumerken: „Es ist höchst spekulativ“ – eine Aussage, die bei Lenis im Prozess anwesenden Eltern für Kopfschütteln sorgte.
Die Verteidigung sah gestern erst einmal davon ab, Fragen an den Sachverständigen zu richten: „Ich möchte erst alle meine Fragenkomplexe noch einmal durcharbeiten, um keine sinnlosen Fragen zu stellen“, erklärte Rechtsanwalt Dietmar Kleiner.
Am Donnerstag soll der Neonatologe sein Gutachten fortführen. Beginn der Verhandlung ist um 9 Uhr im Saal 101 des Marburger Landgerichts.
von Melchior Bonacker