Weiter teilte das Gesundheitsamt mit, dass die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen aktuell bei 8.015 liegt. Derzeit werden 23 Betroffene stationär im Krankenhaus behandelt (+3). Davon benötigen sechs Personen eine intensivmedizinische Betreuung (-1). Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt weiterhin bei 245.
790 aktive Fälle
Das Gesundheitsamt und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuen aktuell 790 aktive Fälle (-5). Die Zahl der Genesenen ist um 20 auf 6.980 Fälle gestiegen. Das Gesundheitsamt hat innerhalb der vergangenen sieben Tage insgesamt 372 neue Corona-Fälle registriert. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf weist daher derzeit eine Inzidenz von 150,9 auf (+3,6).
Die Inzidenz errechnet sich aus der Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage. Marburg-Biedenkopf befindet sich damit weiter in der fünften von insgesamt sechs Stufen des Eskalationskonzepts der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus.
9.284 Personen mit Erst- und Zweitimpfung
Insgesamt 29.276 Personen wurden inzwischen im Landkreis Marburg-Biedenkopf gegen Covid-19 geimpft. Davon haben 9.284 Personen bereits die notwendige Erst- und Zweitimpfung erhalten (Stand: 29. März).
- Im Rahmen von Qualitätsprüfungen und Datenaktualisierungen des Gesundheitsamtes kann es vorkommen, dass bereits übermittelte Fälle im Nachhinein aktualisiert und korrigiert werden. Dadurch kann es zu Abweichungen bei der Differenz der im Vergleich zum Vortag gemeldeten Fälle kommen.
Alkoholverbot und Maskenpflicht
Der Corona-Stab des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat am heutigen Dienstag (30. März) beschlossen, dass ab Donnerstag (1. April), zunächst bis zum 18. April 2021 ein Alkoholverbot sowie eine Maskenpflicht für besonders frequentierte öffentliche Bereiche im Landkreis Marburg-Biedenkopf gilt. Betroffen sind von den jeweiligen Kommunen gemeldete Bereiche in der Universitätsstadt Marburg, den Städten Stadtallendorf, Biedenkopf, Neustadt und der Gemeinde Bad Endbach.
Weitere Maßnahmen werden vorbereitet. Die hierzu notwendige Regelung per Allgemeinverfügung wird im Laufe des morgigen Tages (31. März) veröffentlicht, so dass das Alkohol-Verbot beziehungsweise die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung ab Donnerstag (1. April) gilt.
Britische Variante verantwortlich für viele Neuinfektionen
Zudem prüft der Landkreis auf Grundlage des Eskalationskonzeptes der Landesregierung weitergehende Maßnahmen für den Fall, dass die Inzidenz für mehrere Tage die Marke von 200 überschreitet. Grund hierfür ist insbesondere die Verbreitung der ansteckenderen sogenannten „Britischen Variante“ des Corona-Virus, B.1.1.7. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Neuinfektionen mittlerweile zum allergrößten Teil auf diese Variante zurückgehen. Andere Virus-Varianten sind bislang im Kreisgebiet nicht bekannt geworden.
An folgenden Orten gelten ab Donnerstag ein Alkoholverbot und eine Maskenpflicht:
Universitätsstadt Marburg:
- Lahnterrassen
- Elisabeth-Blochmann-Platz
- Gerhard-Jahn-Platz
- Vorplatz Erwin-Piscator-Haus
- Vorplatz des Hauptbahnhofs samt Busbahnhof
- Schlosspark
- Dallesplatz im Stadtteil Ockershausen
- Schülerpark
- Northampton-Park
- Lahnvorland und Lahnauen von Südspange (L 3125 bis Afföllerwiesen/Heinrich-Pöttner-Brücke
- Alter Botanischer Garten
- Hanno-Drechsler-Platz
- Untergasse
- Barfüßerstraße
- Markt
- Ritterstraße
- Schlosstreppe
- Schlosssteig
- Marktgasse
- Hofstatt
- Lahntor
- Hirschberg
- Reitgasse
- Wettergasse
- Neustadt
- Steinweg
- Pilgrimstein
- Rudolphsplatz
- Bahnhofstraße
- Christa-Czempiel-Platz
- Ortenbergsteg
- Nikolaistraße
- Lutherischer Kirchhof
- Friedrichsplatz
- Messeplatz Marburg
Stadt Stadtallendorf:
- Gelände der Georg-Büchner-Schule „Am Lohpfad"
- Parkplatz Freibad in der Waldstraße zwischen "Stadionweg" und Heinz-Lang-Park
- Festplatz in der "Herrenwaldstraße"
- Heinz-Lang-Park von der Waldstraße bis zum Gelände des Herrenwaldstadions und vom "Stadionweg" bis zur "Herrenwaldstraße"
- Bereich Marli-Teich zwischen "Gerhart-Hauptmann-Straße" und "Iglauer Weg"
- Parkflächen auf dem Gelände des Einkaufszentrums "Herrenwaldstraße"
- Niederkleiner Straße beide Straßenseiten
- Waldstraße beide Straßenseiten
- Bereich um die Bärenbachhalle "Am Lohpfad" / Wendehammer Astrid-Lindgren-Schule
- Bereiche Rathausvorplatz und Stadthalle von der "Bahnhofstraße" bis "Am Bärenbach“ und "Am Lohpfad bis Bärenbachschule
Stadt Biedenkopf:
- Parkplätze des Schlosses Biedenkopf
Stadt Neustadt:
- Bahnhofstraße einschließlich Bahnhofsvorplatz
- Marktstraße einschließlich Marktplatz
Gemeinde Bad Endbach:
- Kurpark und Konzertmuschel, Herborner Straße 1