Wegen zweier Fälle häuslicher Gewalt musste sich am Montag ein 31-jähriger Mann aus dem Südkreis vor Gericht verantworten. Einer der Vorwürfe könnte grausamer nicht sein: So soll der Mann im März oder April 2015 versucht haben, über einen gezielten Schlag in den Bauch seiner damaligen Ehefrau, deren Schwangerschaft durch das Abtöten des Fötus zu beenden. Laut Staatsanwaltschaft habe der Mann zum Tatzeitpunkt gewusst, dass seine Frau, von der er mittlerweile geschieden ist, etwa in der zwölften Woche schwanger war. Der Schlag hatte indessen keine Auswirkungen auf die Schwangerschaft, die in der Folge glücklich verlief.
Schläge ins Gesicht und auf den Kopf
Der zweite angeklagte Fall ereignete sich 2018, als die damalige Noch-Ehefrau offenbar verschiedene Dinge aus der alten gemeinsamen Wohnung holen wollte. Der Mann soll bei dieser Gelegenheit nach dem Handy der Frau verlangt haben. Als diese es ihm nicht geben wollte, soll er ihr ins Gesicht gespuckt haben, mehrfach mit der flachen Hand in herabwürdigender Weise in ihr Gesicht geschlagen haben und mit der Faust auf ihren Kopf, so dass sie zu Boden ging. Die dadurch erlittenen Verletzungen soll der Angeklagte billigend in Kauf genommen haben. Danach soll er sie etwa noch eine Stunde daran gehindert haben, die Wohnung wieder zu verlassen. So lauteten die Informationen aus der Verlesung der Anklage. Danach folgte nichts mehr.
Der Angeklagte ließ durch seinen Anwalt Peter Thiel ausrichten, dass er sich zu den Vorwürfen nicht positionieren wolle. Und auch seine damalige Ehefrau, die als Geschädigte als Zeugin geladen war, gab an, nichts vor Gericht sagen zu wollen. Auch die Eltern der Geschädigten wollten keine Aussage machen. Der Vater sagte nur, dass er sich an nichts mehr erinnern könne und bevor er etwas Falsches sage, wolle er lieber gar nichts sagen. Richterin Sarah Knauf sah sich daraufhin veranlasst, einen Zeugen nachzuladen, der zunächst nicht für die Hauptverhandlung vorgesehen war.
Prozess wird am 1. April fortgesetzt
Dabei handelt es sich um einen Richterkollegen, der die erste Aussage der Geschädigten aufgenommen hat. Da er die Frau damals über ihre Rechte, als Ehefrau nichts sagen zu müssen, aufgeklärt hatte, darf er nun aus diesem Gespräch berichten. Anders verhält es sich bei den Polizisten, die die Anzeige aufnahmen. Weil die heute 23-jährige Geschädigte nun nichts mehr vor Gericht sagen will, dürfen die Polizisten auch nicht mehr wiedergeben, was sie damals aufgenommen haben.
Die Hauptverhandlung soll am Mittwoch, 1. April, um 9 Uhr am Amtsgericht Marburg fortgesetzt werden.
Von Götz Schaub