Kirchhain. Das unter Vorsitz von Strafrichter Joachim Filmer tagende Gericht beließ es wegen fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs bei einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätze à 40 Euro, deren Zahlung es zudem auf zwei Jahre zur Bewährung aussetzte.
Filmer begründete das niedrige Strafmaß damit, dass den angeklagten 48-Jährigen nicht die alleinige Schuld an dem Unfall vom 15. Dezember 2009 trifft. Der damals diensthabende Fahrdienstleiter, der straf- und dienstrechtlich nicht verfolgt wurde und die Bahn, der Filmer gravierendes Organisationsverschulden vorwarf, seien für das Geschehen mitverantwortlich, sagte Filmer.
Er habe sich verschätzt, habe die Weiche nicht überfahren wollen, räumte der Rangierer ein. Zugleich sei er sicher gewesen, dass die E-Lok den Bahnhof längst verlassen habe, sagte der Lok-Führer vor Gericht. Warum denn kein zweiter Rangierer an der Spitze des Rangierverbandes mitgefahren sei, wollte der Richter wissen.
„Den zweiten Mann gibt es längst nicht mehr, den hat die Bahn wegrationalisiert“, erklärte der Verteidiger des Angeklagten. „Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass bei der Bahn Züge blind gesteuert werden“, sagte Filmer, der bei der Strafzumessung von einer zusätzlichen Geldauflage absah. Der Lokführer, alleinerziehender Vater eines schwerbehinderten Sohnes, hatte nach dem Unfall erhebliche finanzielle Einbußen erlitten, durfte ein halbes Jahr nicht im Fahrdienst arbeiten und musste Prüfungen neu ablegen.
von Matthias Mayer
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