Das Landgericht Marburg ordnete die sofortige Untersuchungshaft des Biedenkopfers an, der sich bisher auf freiem Fuß befand und noch im Gerichtssaal von der Polizei festgenommen wurde.
Für die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Wolf stand nach sechs Verhandlungstagen unter anderem fest, dass der Angeklagte bereits 1997 in Homberg/Efze die damals zehnjährige Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht hat.
Eine ausführlichen Bericht zu dem Gerichtsurteil lesen Sie am Freitag in der Printausgabe der Oberhessischen Presse.
Mehr zu dem Prozess lesen Sie hier:
Gutachten fällt negativ aus
Meldungen wie diese sofort aufs Handy bekommen? Kein Problem. Einfach hier anmelden: