Die Uni-Pressestelle ist im Uni-Verwaltungsgebäude angesiedelt. Die langjährige Leiterin der Pressestelle klagt dagegen, dass sie ein neues Aufgabenfeld bekommen soll.
Marburg. Die Änderung ihrer Arbeitsbedingungen durch ihren Vorgesetzten, Uni-Kanzler Dr. Friedhelm Nonne, sei sozial ungerechtfertigt und zudem ohne ihre Einwilligung erfolgt: Dies ließ die 47-jährige Klägerin am freitag vor dem Arbeitsgericht von ihrer Anwältin mitteilen. Seit März 2004 arbeitete sie als Pressereferentin der Philipps-Universität. Doch mit Schreiben vom 14. Juni wurde ihr in einem vom Kanzler unterschriebenen Brief mitgeteilt, dass die Pressearbeit umstrukturiert werden solle und sie stattdessen die Leitung der Stabsstelle „Corporate Publishing und Marketing“ übernehmen solle. Die bisherige Pressesprecherin klagte gegen die Zuweisung der neuen Aufgaben: Es sei eine rechtswidrige Änderung ihres Aufgabengebietes. Die Tätigkeiten, die sie nun ausführen solle, würden nur rund 15 Prozent ihrer bisherigen Tätigkeit ausmachen.
„Das bedeutet gleichzeitig den Entzug ihrer Hauptaufgaben als Pressesprecherin und die Versetzung in eine Art Nische“, machte die Anwältin der 47-Jährigen deutlich. Von einer Strafversetzung könne keine Rede sein, beteuerte hingegen der Anwalt der Philipps-Universität. Im Gegenteil: Man kenne die Stärken der Klägerin und wolle diese künftig noch zielgerichteter einsetzen. Die Universität habe eine „unternehmerische Entscheidung“ treffen müssen. „Wir müssen die Arbeit der Pressestelle weiter ausbauen“, sagte der Uni-Anwalt. Uni-Kanzler Dr. Friedhelm Nonne erläuterte, dass es schon im März ein längeres Gespräch zwischen der Klägerin, ihm und Uni-Präsidentin Professorin Katharina Krause gegeben habe, in dem über einen möglichen neuen Zuschnitt für das Aufgabengebiet der bisherigen Pressereferentin geredet worden sei.
Diese Argumentationsweise überzeugte Arbeitsgerichts-Direktor Hans Gottlob Rühle nicht vollständig. Hinter der juristischen Auseinandersetzung stehe eine „gewisse Unzufriedenheit“ der Uni-Leitung mit der Tätigkeit der Klägerin als Pressereferentin, sagte Rühle. Man habe zudem entdeckt, dass sie eher Fähigkeiten auf anderem Gebiet habe. Rühle appellierte am Freitag in der Güteverhandlung an beide Parteien, sich bis zu einem Kammertermin zusammenzusetzen und gemeinsam ein detaillierters Konzept für das neue Aufgabenfeld auszuarbeiten. „Eine wirkliche Lösung bekommen sie nur im Einvernehmen hin“, sagte Rühle, der nun auf eine außergerichtliche Einigung in diesem Fall hofft.
von Manfred Hitzeroth
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