Marburg. Die Klägerin, die im Juli auf eine neugeschaffene Stelle mit deutlich geringeren Kompetenzen versetzt worden war, muss von der Marburger Universität weiter als Pressereferentin beschäftigt werden. Dieses Urteil im Streit um die Leitung der Uni-Pressestelle verkündete Arbeitsrichter Hans Gottlob Rühle. Im Kern sei es darum gegangen, dass die Uni-Leitung das Direktionsrecht rechtswidrig ausgeübt habe. Der Arbeitsrichter Rühle äußerte in seiner Urteilsnegründung Zweifel daran, ob die der 47-Jährigen jetzt zugewiesenen Arbeiten der Wertigkeit der bisherigen Tätigkeit der Klägerin entsprächen.
Unabhängig von dem jetzt gefundenen Urteil mahnte Rühle allerdings beide Parteien an, einen Kompromiss zu finden. Denn es sei klar, dass es bei der Universität wohl keine zwei Leiterinnen der Pressestelle geben könne. Aber die der Klägerin zugewiesene Arbeit müsse mit einem Mindestmaß an personeller Verantwortlichkeit und finanzieller Ausstattung einhergehen, deutetet Rühle an.
von Manfred Hitzeroth
Mehr lesen Sie am Samstag in der Printausgabe der OP.