Bundesarbeitministerin Ursula von der Leyen hat eine rasche Neuregelung für Hartz-IV-Härtefälle angekündigt.
Die CDU-Politikerin hat eine rasche Neuregelung für Hartz-IV-Härtefälle angekündigt. „Dieser kann sofort angewandt werden, und Betroffene können sich ab sofort an die Jobcenter wenden, denn das Karlsruher Urteil gilt für diese besonderen Fälle unmittelbar und gleich“, sagt sie in der „Bild am Sonntag“. Sie hoffe, dass eine gesetzliche Regelung dann zum 1. April in Kraft treten könne.
Gleichzeitig schränkte von der Leyen die Härtefälle klar ein. Dabei gehe es nur „um wiederkehrende, außergewöhnliche Belastungen“. Kostspielige Anschaffungen wie eine Waschmaschine würden auch künftig nicht zusätzlich vom Staat bezahlt, weil diese bereits in die Regelsätze eingerechnet seien. Regional unterschiedliche Sätze, wie sie CSU-Chef Horst Seehofer vorgeschlagen hatte, lehnte die Ministerin ab. „Die unterschiedlich hohen Mieten, die den Löwenanteil der regionalen Unterschiede ausmachen, sind im System berücksichtigt.“ Auch die Lebenshaltungskosten unterschieden sich nicht fundamental. „Die Preise bei Aldi sind in Mainz und München die gleichen“, sagte von der Leyen.
dpa
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