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Antrag zur Abberufung

Bundesbank listet Sarrazins Pflichtverletzungen auf

Die Bundesbank beruft sich bei ihrem Antrag zur Abberufung von Thilo Sarrazin auf zahlreiche und andauernde Verstöße gegen seinen Arbeitsvertrag und den Verhaltenskodex der Bank. In dem Gutachten soll belegt werden, dass Sarrazin der Bundesbank mit seinen Positionen geschadet hat.
Soll der Bundesbank mit seinen Positionen geschadet haben: Thilo Sarrazin.

Soll der Bundesbank mit seinen Positionen geschadet haben: Thilo Sarrazin.

© dpa

Nach einem Bericht des „Spiegels“ listet das Institut in einem Gutachten auf 20 Seiten Interview-Äußerungen Sarrazins auf, mit denen das Vorstandsmitglied gegen die Haltung der Notenbank verstoßen habe.

Zudem führen die Rechtsexperten zahlreiche Stimmen aus dem In-und Ausland an, die sich negativ über Sarrazin äußerten. Sie sollen belegen, dass er der Bundesbank mit seinen Positionen geschadet hat. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Sarrazin für den Rest seiner Amtszeit, also bis 2014, nicht mehr die Einsicht aufbringen könne, dass sein derzeitiges Vorgehen die Bundesbank belastet.

In einem dem Gutachten vorangestellten Brief an den Bundespräsidenten schreiben Bundesbankchef Axel Weber und sein Vize Franz-Christoph Zeitler laut „Spiegel“, dass Sarrazin nach seinem Anstellungsvertrag verpflichtet sei, „Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren“. Er habe die Pflicht, „sich jederzeit in einer Weise zu verhalten, die das Ansehen der Deutschen Bundesbank und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Deutsche Bundesbank aufrechterhält und fördert“.

Gegen diese Pflichten habe Sarrazin verstoßen. Das „notwendige Vertrauensverhältnis“ sei „nicht mehr gegeben“. Deshalb sehe die Bundesbank „keine andere Möglichkeit, als die Abberufung von Herrn Dr. Sarrazin aus seinem Amt zu beantragen“.

ap


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