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Sieg für Kassiererin

Arbeitsrichter erschweren 
Bagatellkündigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Kündigung wegen Bagatellen erschwert. Erfolg hatte eine Klage der Berliner Kassierin Barbara E. (genannt „Emmely“) gegen ihre Kündigung durch die Supermarktkette Kaiser’s wegen Unterschlagung eines Pfandbons von 1,30 Euro. Das BAG erklärte die Kündigung für unwirksam. Eine Abmahnung hätte genügt – Kaiser’s muss „Emmely“ deshalb weiter beschäftigen.
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© dpa

Die Kassiererin „Emmely“ war im Februar 2008 nach 31-jähriger Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen worden. Der Vorwurf: Sie habe zwei von einer Kollegin gefundene Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro an sich genommen und zu ihrem Vorteil eingelöst. Die Kündigung war in zwei Instanzen bestätigt worden, zuletzt vom Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin im Februar 2009. Dagegen war „Emmely“ mit ihrem Anwalt Benedikt Hopmann in Revision gegangen.

In der Verhandlung hatte Anwalt Hopmann verlangt, dass eine geringfügige Schädigung des Arbeitgebers beim ersten Mal generell nur zu einer Abmahnung, nicht zur Kündigung führen dürfe. Die Anwältin der Supermarktkette, Karin Schindler-Abbes, hatte dagegen auf die niedrigen Margen im Einzelhandel verwiesen. Ein Arbeitgeber müsse deshalb sehr darauf achten, Diebstähle von Personal und Lieferanten einzudämmen.

Das Bundesarbeitsgericht ging zwar davon aus, dass das Verhalten der Kassiererin ein schwerwiegender Pflichtverstoß war. Der Arbeitgeber habe sich zurecht die Frage gestellt, ob er die Mitarbeiterin weiter in der vertrauensrelevanten Position als Kassiererin beschäftigen kann. Allerdings hätte eine Abmahnung in diesem konkreten Fall als Warnung ausgereicht, entschied das BAG. „Wenn eine Warnung ausreicht, dass das Verhalten völlig unakzeptabel war und bei Wiederholung zur Kündigung führt, dann ist eine Weiterbeschäftigung zumutbar“, erklärte der Vorsitzende Richter Burghard Kreft.

Die Entscheidung ist kein echtes Grundsatzurteil. Nach wie vor gibt es keine Pflicht, vor einer Bagatellkündigung erst einmal den betroffenen Beschäftigten abzumahnen. Es kommt also auch künftig vor allem auf die Interessensabwägung im Einzelfall an. Das Erfurter Urteil im spektakulären „Emmely“-Fall dürfte aber gleichwohl die Gewichte zugunsten der Arbeitnehmer verschieben. Das BAG hat den Fall am Donnerstag nicht an die Berliner Gerichte zurückverwiesen, sondern abschließend selbst entschieden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Als Konsequenz aus dem Urteil forderten die Gewerkschaft ver.di, Linke und Grüne einen besseren gesetzlichen Kündigungsschutz.

Christian Rath


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  • Medienrummel unerträglich Dietrich – 11.06.10
    Dieser Medienrummel um eine Frau, die ihren Arbeitgeber hintergangen hat, ist unerträglich. So einer Frau gebührt keine solche Aufmerksamkeit. Ich bin mal gespannt, ob ihr der Bürgermeister ihrer Heimatstadt auf dem Marktplatz einen begeisterten Empfang bereitet. Überraschen tät`s mich nicht in diesem unseren Lande.
    Wenn jemand eine Oma vor dem Ertrin ken rettet, der bekommt nicht mal halb so viel Aufmerksamkeit.
    Nun ja.
  • Diebstahl bleibt Diebstahl, aber... Martineck – 11.06.10
    Eine Kollegin, die man des Diebstahls in der eigenen Firma überführt hat, oder mag es auch nur eine Unterschlagung gewesen sein, möchte ich auch nicht haben. Kleinigkeit hin, Kleinigkeit her. Ich vermute mal, diese Täterhin hat nicht den Anstand, sich fristgerecht kündigen zu lassen bzw. selber zu gehen. Schamgefühl scheint ihr fremd zu sein, jedenfalls ist ihr Auftreten so zu werten. Na ja, es gibt ja noch Hartz 4 u. Elterngeld und Heizkostenzuschüsse und wer weiß was noch für staatliche Leistungen.
    Aber eins ist auch richtig:
    Alle Kleindiebe zusammengenommen, richten nicht so viel Schäden in den öffentlichen Kassen an, wie die Leute, die auf diesen gekauften Steuer-CD`s stehen. Wer das alles ist, dürfen Sie gerne selber vermuten. Klein- und Mittelverdiener wahrscheinlich aber nicht. Aber die Steuer-CD-menschen werden nicht geächtet - nein, sie werden von den Politikern hofiert.
    So sieht`s aus in unserem Staat.

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