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Vernachlässigt und unterernährt

Mutter muss nach Tod von Baby Lara Mia in Haft

Vernachlässigt und unterernährt stirbt die kleine Lara Mia im März 2009 im Alter von nur neun Monaten. Ihre Mutter wird in einem ersten Prozess zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil wird aufgehoben. In einem zweiten Verfahren erhält sie eine Haftstrafe.
Die Mutter von Lara Mia ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Die Mutter von Lara Mia ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

© dpa

Hamburg. Im Prozess um den Tod des völlig abgemagert gestorbenen Babys Lara Mia ist die Mutter vom Hamburger Landgericht zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach die 21-Jährige am Donnerstag des versuchten Totschlags durch Unterlassen und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Lara Mia starb im März 2009 im Alter von neun Monaten. Bei seinem Tod wog das Mädchen nur noch 4,8 Kilogramm, das Doppelte wäre für ein Kind in dem Alter normal gewesen.

Die Angeklagte nahm das Urteil äußerlich regungslos auf. Sie habe die schleichende, aber sichtbare Unterernährung ihres Kindes bemerkt, sagte die Richterin. Die Angeklagte habe aber nicht die nötige Energie und Geduld für das Füttern eines Säuglings aufbringen können. Der Mutter sei bewusst gewesen, dass Lara Mia ohne ärztliche Hilfe sterben werde, das Leiden des Kindes habe sie aber ausgeblendet und keine ärztliche Hilfe geholt. Schließlich habe sie sich mit dem Tod des Kindes abgefunden, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Angeklagte habe aber nicht aus „Böswilligkeit und kalter Gleichgültigkeit“ gehandelt.

Ein Gutachter hatte der Angeklagten im Prozess eine eingeschränkte Fähigkeit zur Empathie bescheinigt. Dieser Mangel sei aber keine Entschuldigung für die dramatische Unterversorgung von Lara Mia gewesen, urteilte die Kammer. Im betreffenden Zeitraum sei die Angeklagte schuld- und steuerungsfähig gewesen.

Die Ursache für den Tod von Lara Mia blieb auch im zweiten Verfahren unklar. Ein Gutachter nannte die Mangelernährung als wahrscheinlichen Hauptgrund, schloss aber auch einen plötzlichen Kindstod nicht aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Jugendstrafe für die Angeklagte gefordert. In einem ersten Prozess war sie im Juli vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Mai hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf und verwies das Verfahren zurück nach Hamburg.

dpa


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