Frankfurt/Main. Der Angeklagte war mit einem bislang unbekannten Mittäter im Februar dieses Jahres in das Geschäft in Hofheim (Main-Taunus-Kreis) gestürmt. Er hielt einer Mitarbeiterin eine Schreckschusswaffe an die Schläfe und zwang sie zur Herausgabe von 30 000 Euro.
Bei der Flucht aus der Agentur griff er sich auch noch ein Bündel Geldscheine aus der Kasse und das Mobiltelefon des Opfers, das er später wegwarf. Als der Mann einen Monat später mit zwei Komplizen eine weitere Postfiliale auskundschaftete und dabei auffiel, wurde er festgenommen. Ein Gutachten ergab, dass auf dem Mobiltelefon seine Fingerabdrücke zurückgeblieben waren.
In dem Prozess verweigerte der Mann die Aussage. Die Strafkammer hielt ihn aber wegen der Fingerabdrücke für überführt. Strafverschärfend wertete sie die erheblichen psychischen Folgen für das Überfallopfer. Gleichwohl sei der Angeklagte erstmals derart in Erscheinung getreten, so dass die Haftstrafe ausreiche, hieß es.
dpa