In der im August 2017 erhobenen Anklage wurde dem Wachmann vorgeworfen, zwischen August 1943 und Januar 1944 im besetzten Polen im Konzentrationslager Lublin-Majdanek gearbeitet zu haben. Er soll die sogenannte "Aktion Erntefest" unterstützt haben, bei der am 3. November 1943 mindestens 17 000 deportierte jüdische Gefangenen ermordet wurden. Sie wurden in eigens dafür ausgehobenen Gräben erschossen. Der 97-Jährige gehörte der 5. Kompanie des SS-Totenkopfsturmbannes an.
Die Kammer begründete ihre Entscheidung mit einem ärztlichen Gutachten. Der Sachverständige sei zum Ergebnis gekommen, dass der Angeschuldigte wegen seines Zustands der Verhandlung nicht in angemessener Weise folgen könne. Das Gutachten hatte sich nach Angaben des Gerichts wegen Krankenhausaufenthalten des 97-Jährigen mehrfach verzögert. Das Internationale Auschwitz Komitee hatte vor wenigen Tagen der Frankfurter Kammer Untätigkeit vorgeworfen. Dies hatte das Gericht zurückgewiesen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Nebenklage können dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen.
dpa