Darmstadt. Die Kammer befand den 34-Jährigen am Donnerstag für schuldig, auf die Frau im Februar dieses Jahres in Rüsselsheim bei einem Streit geschossen zu haben. Ein Tötungsvorsatz sei aber nicht erkennbar. "Den Willen, einen Menschen zu töten, können wir ihm nicht unterstellen", sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner. Deshalb rückte das Gericht von der Anklage wegen versuchten Totschlags ab und verurteilte den aus Kolumbien stammenden Mann wegen gefährlicher Körperverletzung. Die anderen Prozessbeteiligten nahmen das Urteil an.
dpa