Frankfurt. Nach einem am Dienstag in Frankfurt vorgelegten Gutachten des Magdeburger Rechtsexperten Ulrich Burgard habe die hessische Börsenaufsicht gar keine andere Wahl, als den Zusammenschluss zu verbieten. „Es gibt mithin nicht nur hinreichende, sondern zwingende Gründe für eine Untersagung", sagte Burgard.