Wiesbaden. Nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH dürfen besonders gefährliche Straftäter nicht automatisch aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Das widerspricht einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). „Ich begrüße die Entscheidung des BGH, weil sie deutlich macht, dass in Deutschland nicht eins zu eins die Entscheidung des EGMR angewendet werden darf, soll, kann", sagte Hahn heute in Wiesbaden.