Frankfurt. Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung: Das ist die Strafe für eine 51-jährige Küchenhilfe, die ihren Argumenten gegenüber dem Ehemann mit einer gusseisernen Pfanne Nachdruck verliehen hatte.
Die Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts verurteilte die Frau am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung. Ursprünglich war die 51-Jährige wegen versuchten Totschlags angeklagt.
Hintergrund für die Attacke war ein Streit mit ihrem 58-jährigen Mann während eines gemeinsamen Fernsehabends, bei dem viel Alkohol geflossen war. Das Ehepaar hat sich nach dem Pfannenangriff auf den Kopf des Mannes mittlerweile aber wieder versöhnt und lebt weiter zusammen unter einem Dach.