Darmstadt . Die Subvention von 2500 Euro sei ihnen nicht als Einkommen anzurechnen, hat das Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az.: L 6 AS 515/09 B ER) entschieden. Die Richter hoben damit im Eilverfahren eine Entscheidung der Arbeitsverwaltung im Schwalm-Eder-Kreis auf, die einer Hilfeempfängerin das Arbeitslosengeld II um die Prämie gekürzt hatte. Eine Anrechnung der Prämie als Einkommen hätte den Sinn der Subvention vereitelt, begründete das Gericht seine Entscheidung.
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