Marburg. „Nach den Entwicklungen des vergangenen Wochenendes gibt es durchaus gute Hoffnung für den Standort Marburg“, erklärte Arbeitsgerichts-Direktor Hans Gottlob Rühle am Montag auf Anfrage der Oberhessischen Presse. Das Justizministerium diskutiere zwei Varianten für Mittelhessen: Die Zusammenlegung der Arbeitsgerichte von Gießen, Marburg und Wetzlar am Standort Gießen oder die Beibehaltung von Gießen und Marburg, wobei die Marburger Kapazität verdoppelt werden soll – auf sechs Kammern. In Mittelhessen würden so zwei in etwa gleich große Arbeitsgerichte entstehen. Geschlossen würden dann die Arbeitsgerichte in Wetzlar und Limburg.
Die Räume des Arbeitsgerichts in der Gutenbergstraße würden bei einer Verdoppelung des Standortes zu klein. An Stelle der jetzigen 400 Quadratmeter werden 800 Quadratmeter benötigt. „Wir sind bereits auf der Suche“, so Rühle.
Der Standort Marburg müsse erhalten bleiben, da das Oberzentrum bereits seit 20 Jahren bei der Entscheidung für Landesbehörden gegenüber dem benachbarten Oberzentrum Gießen benachteiligt werde. Die endgültige Entscheidung fällt bis spätestens zu Beginn der Sommerferien. Ende 2011 soll das Thema Arbeitsgerichte dann umgesetzt sein.
von Michael Acker
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