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Fußball

„Mal richtig in die Fresse schießen“

25 Euro Strafe, ein Platzverbot sowie mindestens eine weitere Folgeverhandlung waren das Ergebnis einer zweistündigen Sitzung, in der sich der JFV Ebsdorfergrund und der TSV Bottendorf gegenüberstanden.

Unter dem Vorsitz von Horst-Günther Konlé (Mitte) sowie (von links) Erhard Fuchs und Gerhard Kuntz tagte das Regionalsportgericht im Streit zwischen dem JFV Ebsdorfergrund und dem TSV Bottendorf.

© Marcello Di Cicco

Grünberg. Es war der 14. Januar, als in der Omega Sport-Arena in Gladenbach das Qualifikationsturnier der B-Juniorinnen-Regionalmeisterschaft ausgespielt wurde. Während der TSV Bottendorf gerade spielte, wärmten sich die JFV-Mädchen auf und schauten dem Spiel vom Seitenrand zu. „Not gegen Elend“, wie die Geschädigte des JFV dem Sportgericht um Horst-Günther Konlé (Mittenaar), Erhard Fuchs (Hartenrod) und Gerhard Kuntz (Ober-Ofleiden) mitteilte, sei beim TSV-Spiel zu sehen gewesen, was die 17-jährige B-Juniorin vor Ärger bei einem Freistoß gegen den TSV nach eigenen Angaben zu der Aussage veranlasste: „Man müsste den Ball mal richtig in die Fresse schießen.“

Eine TSV-Anhängerin und -Spielermutter hörte dies, geriet mit der JFV-Spielerin in einen Streit und soll sie daraufhin nach Zeugenaussagen für etwa zwei Sekunden am Hals gewürgt haben, sodass wenig später sogar die Polizei anrückte. „Durch diesen Vorfall waren die Mädchen total durch den Wind“, erklärte TSV-Trainerin Elke Feyerabend, weshalb ihre Mannschaft zum letzten Spiel gegen die SG Kinzenbach gar nicht mehr antrat. Eine Mindeststrafe von 25 Euro verhängte das Sportgericht bei seinem Urteilsspruch deshalb wegen Nichtantretens gegen den TSV Bottendorf.

Dass keine direkte Strafe gegen die Beschuldigte verhängt werden könne, machte Konlé aber gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich. Schließlich gehört die Spielermutter keinem dem Hessischen Fußballverband angehörigen Verein an. „Das Gericht kann sie daher sportrechtlich nicht bestrafen. Die Eltern können aber bei der Strafverfolgungsbehörde eine Strafanzeige stellen“, sagte Konlé. Das sei bisher noch nicht geschehen, allerdings beabsichtigt, wie die Geschädigte mitteilte.

In seinem Urteil stellte das Sportgericht aber fest, dass dem TSV Bottendorf „keine schuldhafte Unterlassung“ vorzuwerfen sei. Schließlich lief gerade das Spiel des TSV, und kein Verantwortlicher des Vereins bekam die Streitigkeiten mit. „Der Verein konnte nicht erkennen, dass etwas passiert“, sagte Konlé in der Urteilsbegründung. Gänzlich straffrei blieb der TSV aber dennoch nicht.

Denn da der Verein für seine Anhängerin, die sich nach Ansicht des Gerichts unsportlich verhalten habe, haften müsse, muss der TSV Bottendorf seiner Anhängerin schriftlich ein Platzverbot vom 21. Januar bis zum 26. Mai aussprechen. „Mit dem Platzverbot bin ich nicht einverstanden. Das ist ein grober Fehler“, befand Friedhelm Weinreich, der Anwalt der Beschuldigten, der dem TSV Bottendorf empfahl, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen und von einer Berufungsinstanz prüfen zu lassen.

Ein weiteres Sportrechtsverfahren wegen unsportlichen Verhaltens wird unterdessen gegen die JFV-Spielerin eingeleitet. Die B-Juniorin zeigte sich aber bereits reumütig angesichts ihrer Aussagen während des Bottendorf-Spiels: „Die Wortwahl war nicht korrekt, das gehört sich nicht. Ich wollte auch niemanden persönlich angreifen.“

von Marcello Di Cicco


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