Stephan Schienbein ist als Kreisbrandmeister für die Öffentlichkeitsarbeit der Freiwilligen Feuerwehr im Landkreis Marburg-Biedenkopf mitverantwortlich.
OP: Wenn die Freiwillige Feuerwehr, wie jetzt in Stadtallendorf geschehen, mit zwei schweren Einsatzfahrzeugen ausrücken muss, um eine Katze aus luftiger Höhe zu retten, entstehen erhebliche Kosten. Muss der Tierhalter dafür aufkommen?
Stephan Schienbein: Das regelt zunächst die Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. Vom Grundsatz her sagt das Gesetz, dass die originären Aufgaben der Feuerwehr zur Menschenrettung und zur Brandbekämpfung für die Menschen, denen die Hilfe zu teil wird, kostenfrei sind. Es sei denn, es ist ein Verursacher greifbar. Beispiel: Entsteht ein Brand durch Brandstiftung und der Brandstifter wird dingfest gemacht, kann man den zur Kasse bitten.
Alles weitere regelt die Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde. Bei einer Tierrettung kann es durchaus sein, dass der Tierhalter, wenn er sich ausfindig machen lässt, die Einsatzkosten bezahlen muss.
OP: Welche Hilfeleistungen durch die Freiwillige Feuerwehr sind für die Bürger grundsätzlich kostenpflichtig?
Schienbein: Das sind im Grundsatz alle Hilfeleistungen, die nicht der Menschenrettung oder der Abwendung von Gefahren für Menschen dienen.
von Matthias Mayer
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