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Kirchhainer Amtsgericht

„Ich nenne so etwas Kapitalverbrennung“

Nach 75 Minuten Verhandlung und einem weiteren Satz, den er nicht zu Ende sprechen kann, vergräbt Richter Edgar Krug das Gesicht in den Händen und fragt verzweifelt: „Ja, was ist denn noch?“

Die glutenfreie Ernährung eines Siebenjährigen beschäftigt derzeit das Kirchhainer Amtsgericht.

© Florian Lerchbacher

Amöneburg. „Ich will es nicht zum Crash kommen lassen, aber ich sehe keinen Ansatzpunkt für eine Einigung“, sagt Kirchhains Amtsgerichtsdirektor Edgar Krug und spricht von extrem verhärteten Fronten: Die Eheleute Herz fordern, dass der Kindergarten Amöneburg ihrem unter Zöliakie leidenden Sohn Florian glutenfreies Essen zur Verfügung stellt.

Die Kirchengemeinde als Träger der Einrichtung sagt indes, sie könne diese Versorgung nicht bieten und sei auch nicht dazu verpflichtet, weil der Siebenjährige inzwischen Grundschulkind ist und keine Betreuungspflicht mehr bestehe (die OP berichtete ausführlich).

Krug muss nun abwägen, ob ein Vertrag besteht – in schriftlicher Form liegt er zumindest nicht vor. Dann gilt es zu klären, ob dieser Vertrag auch die Verpflichtung beinhaltet, dem Kind Essen zur Verfügung zu stellen.

Die Eheleute sind der Auffassung, dass ein Vertrag besteht, da es nach Florians Wechsel in die Schule eine mündliche Absprache mit der Kindergartenleitung gegeben habe, dass er weiterhin das Betreuungsangebot nutze. Noch dazu buche die Kirchengemeinde die monatlichen Beiträge seit August des vergangenen Jahres ab.

„Dann sieht die Sache anders aus“, kommentiert Krug, will aber nichts von der Anmerkung des Rechtsanwaltes der Kläger wissen, der ob der Berufstätigkeit beider Elternteile von einem außergewöhnlichen Härtefall spricht und darauf verweist, dass der Kindergarten für die Mittagsverpflegung Fördermittel erhalte.

Dies sei eine andere Spielwiese, sagt Krug: „Hier geht es um einen privatrechtlichen Vertrag, der nichts mit Fördermitteln zu tun hat.“ Der Anwalt spreche ein politisches Problem an, um das sich der Zuschussgeber kümmern müsse: „Das macht hier nur Stimmung.“

Ob tatsächlich ein Vertrag mit der Verpflichtung besteht, dem Grundschulkind Essen zu liefern, entscheidet Richter Krug bis Donnerstag, 25. August: „Im Bereich Treu und Glauben gibt es große Bewertungsspielräume.“ Fest steht jedenfalls, dass die Kirchengemeinde zu Beginn des Schuljahres 2012 / 2013 einen neuen Essenslieferanten verpflichten will, der auf alle Allergien reagieren kann.

Noch dazu hat sie vorsorglich den gegebenenfalls für Florian bestehenden Betreuungsvertrag gekündigt. Nach seinem Urteil werde eine Partei die nächste Instanz anrufen, ist sich Krug sicher. Der Richter glaubt, dass das Schuljahr 2012 /  2013 schon lange begonnen hat, bis eine rechtskräftige Entscheidung fällt.

von Florian Lerchbacher

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