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Kaffeefahrt-Betrüger

Gerichtsverhandlung wird zu Werbeveranstaltung

Wegen gemeinschaftlich ausgeführten Betrugs mussten sich am Freitag drei Männer aus Enschede und Bremen sowie zwei Frauen aus Bremen vor dem Kirchhainer Amtsgericht verantworten.

Die mutmaßlichen Betrugs-Veranstaltungen fanden im Haus Hohenwald statt.

© Oberhessische Presse

Kirchhain. Am 5. Februar vergangenen Jahres hatten die Polizei und die Gewerbeaufsicht der Kreisverwaltung nach einem Hinweis im Soldatenheim „Haus Hohenwald“ in Stadtallendorf zugeschlagen. Ein inzwischen 63 Jahre alter Geschäftsmann aus Bremen hatte zu als Kaffeefahrten getarnten Verkaufsveranstaltungen eingeladen. Zwischen dem 2. und dem 5. Februar 2009 kamen täglich rund 150 Teilnehmer mit Bussen aus Nordrhein-Westfalen und Hessen nach Stadtallendorf ins Soldatenheim.

In mehreren Veranstaltungen wurden ihnen Präparate zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten sowie Nahrungsergänzungsmittel und medizinisch-technische Geräte zu völlig überhöhten Preisen angeboten. Alle Verkaufstage waren nach dem gleichen Schema abgelaufen. Die potenziellen Kunden, fast ausschließlich Rentner, hatten im Vorfeld einen Brief erhalten, in welchem ihnen ein hoher Geldgewinn mitgeteilt worden war, der aber persönlich abgeholt werden müsse.

Dazu wurden die Empfänger nach ihrer Einwilligung mit dem Bus nach Stadtallendorf gefahren. Nach einer Blutdruckmessung und einem Frühstück war von dem Geldgewinn keine Rede mehr. Die Veranstalter versuchten jedoch, ihre potenziellen Kunden von der Wirksamkeit der Präparate „Q-Zehn Vitalkur“ und „OPC“ und eines Gerätes zur Sauerstofftherapie zu überzeugen. Es gab etliche Vertragsabschlüsse.

Während der Gerichtsverhandlung versuchte der redegewandte hauptangeklagte Geschäftsführer der Firma, der vor sich ein ganzes Sammelsurium an Fach- und Werbeliteratur bis hin zu einem Musterkoffer mit der „Q-Zehn Vitalkur“ aufgebaut hatte, sowohl den Richter und den Staatsanwalt als auch die Besucher mit einem Redeschwall von der Qualität der Produkte zu überzeugen.

Erst als ihm Richter Joachim Filmer mit den Worten „Wir sind hier nicht auf einer Verkaufsveranstaltung“ das Wort entzog und ihm mit einer Ordnungsstrafe drohte, stellte er die Werbung für seine Produkte ein.
Die Zeugen, ausschließlich Rentner, berichteten übereinstimmend vom Ablauf der Verkaufsveranstaltung und den intensiven Bemühungen des Personals, die Produkte an den Mann zu bringen.

Auch das Verfahren gegen einen 52-jährigen Bremer wurde eingestellt, weil ihm eine Beteiligung an den Verkaufsveranstaltungen nicht nachzuweisen war.
Die Verhandlung gegen die beiden anderen Tatbeteiligten, den 63-jährigen Geschäftsführer und einen 66-jährigen Holländer, wurde vertagt.

von unseren Redakteuren

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  • Gaststaetten - der Verkaeufer Thomas Wiegand – 21.09.10
    Nein, trau nach PISA wissen manche Gastwirte wirklich nicht was dort abgeht, andere wiederum sind Handlanger ...

    Den Angeklagten droht jetzt wohl eher eine Einweisung in die Geschlossene oder ? Wer schon das Gericht mit einer Kaffeefahrt verwechselt, oder sich selber Ueberfuehrt nicht mehr ganz klar denken zu koennen und das Zeugs fuer Wahr haelt und anpreist ...

    Aktualisierung zum Fall erwuenscht !
    Aktenzeichen dann, sowie Daten gemaess Gerichtsausscrheibung Verfahren wer gegen wen an Gewinnbriefe oder antispam !
  • Werbeveranstaltung Leser – 19.09.10
    Die Gastronomen, die ihre Räumlichkeiten dafür hergeben, müssten auch bestraft werden. Die wissen doch auch, was dort für Betrügereien passieren.

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