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Rechtsstreit

Ernährungsstreit geht vor Gericht

Im Streit zwischen der Familie Herz und dem Kindergarten beziehungsweise der Kirche als Träger über die glutenfreie Ernährung eines Siebenjährigen muss das Gericht ein Machtwort sprechen.

Achten Menschen, die unter Zöliakie leiden, nicht auf glutenfreie Ernährung, treten Erbrechen, Durchfall und schlimmstenfalls Muskelschwäche auf.

© Florian Lerchbacher

Amöneburg. Florian (7) hat zwei Probleme: Er leidet unter Zöliakie. Im „normalen Leben“ schränkt ihn diese Glutenunverträglichkeit nicht ein, nur beim Essen muss er vorsichtig sein. Der Junge ist auf eine spezielle Ernährung angewiesen – und genau da tritt Problem Nummer zwei auf: Der Kindergarten Amöneburg, in dem er die Nachmittagsbetreuung genießt, kann mit seiner Essenslieferantin diese Voraussetzung nicht erfüllen. Die Eltern sind empört, der Verwaltungsrat der Kirche hat inzwischen die Diskussionen satt und seine Konsequenzen gezogen – mit der Folge, dass es zum Rechtsstreit kommt.

Das Generalvikariat des Bistums Fulda hat der Familie über seinen Justitiar mitgeteilt, dass kein rechtsgültiger Vertrag existiere, aus dem sich die Verpflichtung ergebe, Florian – der die Grundschule Wittelsberg besucht – glutenfrei zu versorgen. Vielmehr sei die Betreuung freiwillig und ohne Verpflichtungen. „Ich habe nie einen Vertrag vorgelegt bekommen. Das lief alles per Handschlag“, wundert sich Heiko Herz.

Am meisten ärgert er sich jedoch über den Vermerk „Sollte ein Vertrag bestehen, wird dieser hiermit vorsorglich (...) gekündigt, da das Kind Florian besonderer Hilfe bedarf, die der Kindergarten trotz erheblicher Bemühungen nicht leisten kann.“ Pfarrer Marcus Vogler kennt diesen Schritt des Justiziars noch nicht: „Wir haben in Erwägung gezogen, Florian den Platz nicht mehr zur Verfügung zu stellen, weil wir seine Verpflegung nicht sicherstellen können. Um den Platz aufzukündigen, bräuchten wir einen Verwaltungsratsbeschluss – den haben wir noch nicht gefasst.“

von Florian Lerchbacher

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