Das Amtsgericht entschied im „Glutenfall“ für die beklagte Kirchengemeinde.
Amöneburg. Die Kirchengemeinde Amöneburg hat vor dem Kirchhainer Amtsgericht im „Glutenfall“ Recht bekommen. Sie ist laut Urteil nicht verpflichtet, für einen Grundschüler in der Nachmittagsbetreuung im Kindergarten glutenfreies Essen zur Verfügung zu stellen.
Amtsgerichtsdirektor Edgar Krug erklärte, es gebe zwar einen Betreuungsvertrag, aber keine Vereinbarung über die Essensversorgung.
Die Verhandlung war der Höhepunkt eines monatelangen Streits zwischen der Kirchengemeinde und den Eltern eines Jungen, der auf spezielle Nahrung angewiesen ist. Die Familie hat nun doppelt verloren: Die Klage wurde abgewiesen, zudem hat die Kirche den Betreuungsplatz gekündigt.
von Florian Lerchbacher
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