Navigation:
ABOplus Anzeigen- und Abo-Service

Kein glutenfreies Essen

Amtsgericht entscheidet im „Glutenfall“ für die Kirche

Die Kirchengemeinde Amöneburg hat vor dem Amtsgericht Recht bekommen: Sie ist nicht verpflichtet, einen Schüler während der Nachmittagsbetreuung im Kindergarten mit glutenfreiem Essen zu versorgen.

Das Amtsgericht entschied im „Glutenfall“ für die beklagte Kirchengemeinde.

© Lerchbacher

Amöneburg. Die Kirchengemeinde Amöneburg hat vor dem Kirchhainer Amtsgericht im „Glutenfall“ Recht bekommen. Sie ist laut Urteil nicht verpflichtet, für einen Grundschüler in der Nachmittagsbetreuung im Kindergarten glutenfreies Essen zur Verfügung zu stellen.

Amtsgerichtsdirektor Edgar Krug erklärte, es gebe zwar einen Betreuungsvertrag, aber keine Vereinbarung über die Essensversorgung.

Die Verhandlung war der Höhepunkt eines monatelangen Streits zwischen der Kirchengemeinde und den Eltern eines Jungen, der auf spezielle Nahrung angewiesen ist. Die Familie hat nun doppelt verloren: Die Klage wurde abgewiesen, zudem hat die Kirche den Betreuungsplatz gekündigt.

von Florian Lerchbacher

Mehr lesen Sie am Freitag in der Printausgabe der OP und bereits am Donnerstagabend auf Ihrem iPad.


Nächster Artikel
Nächster Artikel
Vorheriger Artikel
Voriger Artikel

Zum geplanten Stellenabbau




Kommentare




Anzeige

Abo zur Serie




Fotowettbewerb




OP-Fanseite




OP-Twitter-Meldungen

Das ist die Frage!

Hoch zum Schloss

Muss das Marburger Landgrafenschloss attraktiver für Touristen und Einheimische gemacht werden?

Basketball-Bundesliga




Städtewetter
Ihre Stadt/Ihr Ort
Tagestemperatur
°
Nachttemperatur
°
Regenprognose
%
Windstärke
km/h
Pollenflug

Meinungsaustausch




Schulprojekt




Kochwettbewerb