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Nachtfahrverbot

Ausnahmen in engen Grenzen möglich

B 252 und B 3: Verkehrsministerium gibt Voraussetzungen bekannt, nach denen ortsansässige Unternehmen doch fahren dürfen.

Verkehr entlang der B 252.

© OP

Wiesbaden. Entgegen der ersten Ankündigung von Hessens Verkehrsminister Dieter Posch (FDP), „keine Ausnahmen für Be- und Entlader in den betroffenen Kreisen“ zulassen zu wollen, werden nun doch Abweichungen vom ab 15. März gültigen Nachtfahrverbot an B 3 und B 252 möglich.

Die Notwendigkeit müsse aber im Einzelfall genau nachgewiesen werden, so Ministeriumssprecher Wolfgang Harms gegenüber der OP. Als „praxisfern“ bezeichnete dagegen Manfred Greis, Sprecher der Allendorfer Viessmann-Werke, die Regelung. „Wir wissen tagsüber doch noch nicht genau, welchen Frachtraum wir abends brauchen“, so der Unternehmenssprecher.

Mehrzu diesem Thema lesen Sie in der Printausgabe der OP.


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