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Marburg

Vermeintlicher „Amoklauf" löst Polizeieinsatz aus

Mehrere Notrufe über einen maskierten und bewaffneten Mann in einer Sporthalle in der Jahnstraße lösten am Freitagmorgen, 27. Januar, einen größeren Polizeieinsatz in Marburg aus.

Mit dieser Spielzeugpistole und der schwarzen Mütze mit eingeschnittenen Sehschlitzen „spielte" ein Schüler Amoklauf.

© Polizei
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Marburg. Unbeteiligte, die von einer Bedrohungslage ausgingen, verließen panikartig die Halle und alarmierten die Polizei. Wenig später gab es Entwarnung: Schüler hatten nach dem Sportunterricht in der Halle für ein Schulprojekt einen Videofilm gedreht.

Gegen 9.45 Uhr gingen bei der Marburger Polizei mehrere Notrufe über den maskierten und bewaffneten Mann ein. Die Polizei, die von einem Amoklauf ausgehen musste, leitete sofort die Fahndung ein, an der sich insgesamt sechs Fahrzeuge der Schutz - und Kriminalpolizei beteiligten. Wenig später nahmen Beamte den mutmaßlichen „Amokläufer" unmaskiert in der Mariborer Straße fest. Sie stellten eine Pudelmütze mit eingeschnittenen Sehschlitzen und eine täuschend echt aussehende Spielzeugwaffe sicher. Wie sich herausstellte, hatten Schüler einer neunten Klasse im Rahmen eines Schulprojektes zum Thema „Amoklauf" in der Sporthalle in der Jahnstraße einen Amoklauf nachgestellt und das Geschehen mit einem Handy gefilmt.

Unbeteiligte Studenten, die nicht eingeweiht waren, liefen in Panik aus der Halle und alarmierten die Polizei. Die Beamten stellten bei insgesamt acht „Schauspielern" der Schule die Personalien fest. Der als „Amokläufer" eingeteilte 17-jährige Darsteller wurde zum Sachverhalt vernommen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet.

Die Kripo prüft derzeit auch, inwieweit das Handeln der Schüler mit Verantwortlichen der Schule abgesprochen war. Weiterhin ermittelt die Polizei die Gesamtkosten des Einsatzes. Die Polizei warnt davor, in der geschilderten Art und Weise in der Öffentlichkeit vorzugehen. Die Beamten müssen bei einer solchen Meldung von einem Ernstfall ausgehen, der für die Beteiligten weitreichende Folgen haben kann.


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