Die Angeklagte und ihr Verteidiger berieten sich vor Prozessbeginn am Freitag vor der 6. Strafkammer des Landgerichts.
Marburg. Die Angeklagte gestand vor Gericht, am 30. Dezember 2008 ihren früheren Lebensgefahrten mit dem Messer getötet zu haben. Sowohl Täterin als auch Opfer standen zu diesem Zeitpunkt erheblich unter Alkohol. Die Beziehung war von Beginn an von Konflikten und körperlichen Auseinandersetzungen geprägt. Beide litten unter seelischen Erkrankungen und Alkoholabhängigkeit.
Die 6. Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Dr. Carsten Paul verurteilte die 36-Jährige am Freitag zu einer Freiheitssrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwältin hatte für eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert. Richter und Staatsanwältin waren sich aber einig, dass es sich um einen minder schweren Fall handele. Zudem wurde der Angeklagten das Geständnis hoch angerechnet.
Auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde zur Bewährung ausgesetzt, da sich die 36-Jährige bereits selbst um eine stationäre Therapie bemüht hat, um vom Alkohol loszukommen. Der stationäre Entzug wurde auch zur Bewährungsauflage gemacht. Zum Teil unter Tränen beantwortete die Frau die Fragen des Richters, ließ den Tathergang allerdings durch ihren Verteidiger schildern.
von Heike Horst
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