Marburg. Unter der Anklage „Körperverletzung mit Todesfolge steht am Freitag ab 9 Uhr eine 36-jährige Marburgerin vor der 6. Strafkammer des Marburger Landgerichts. Vorsitzender Richter ist Dr. Carsten Paul. Die Tat, um die es vor Gericht geht, ereignete sich zum Jahreswechsel 2008/2009. Die Angeklagte hatte bereits einen Tag nach der Tat gestanden, dass sie am Tag vor Silvester 2008 ihren gleichaltrigen Lebensgefährten mit einem Messerstich in die Brust getötet hatte. Die Tat ereignete sich in einem Wohnblock im Marburger Stadtteil Richtsberg.
Aufgefunden worden war der Tote in der Wohnung der damals 35-Jährigen, nachdem die Frau die Polizei telefonisch benachrichtigt hatte. Bei der Gerichtsverhandlung soll es auch darum gehen, die Vorgeschichte der Bluttat aufzuklären. Denn die Beziehung zwischen den beiden Lebenspartnern war durch regelmäßige tätliche Auseinandersetzungen geprägt, zu denen auch regelmäßig die Polizei hinzugerufen worden war. Eine dieser Auseinandersetzungen ereignete sich am Tattag. Mit einem Messer mit einer Klingenlänge von zehn Zentimetern stach die Frau dem Mann in die rechte Seite der Brust, wodurch die rechte Herzkammer geöffnet wurde.
Zur Tatzeit betrug die Blutalkoholkonzentration der Angeklagten zwischen 3,64 und 3,84 Promille. Seit der Verhaftung kurz nach der Tat war die Angeklagte in der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Haina untergebracht. Zum Prozess, der auf drei Verhandlungstage angesetzt ist, ist auch ein Psychiater als Gutachter geladen. In dem psychiatrischen Gutachten soll die Frage der Schuldfähigkeit der Frau geklärt werden. Für das angeklagte Delikt gibt es bei einer Verurteilung einen möglichen Strafrahmen zwischen drei und 15 Jahren Haft.
von Manfred Hitzeroth
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