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Kündigung

Kündigung wegen langer Krankheit bestätigt

Die Klage einer 44-jährigen Uni-Mitarbeiterin gegen ihre krankheitsbedingte Kündigung wurde am Freitag vor dem Arbeitsgericht Marburg zurückgewiesen.

Vor dem Marburger Arbeitsgericht wurde gestern über die Klage einer 44-jährigen Beschäftigten gegen ihre krankheitsbedingte Kündigung verhandelt.

© Archivfoto
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Marburg. Rund zwei Jahre lang war eine für die Wirtschaftsverwaltung verschiedener Fachbereiche verantwortliche 44-jährige Mitarbeiterin der Marburger Universität krank geschrieben. Ihre Erkrankungen – zunächst Magenschmerzen, dann Bandscheibenvorfälle und Kniegelenksschäden - führte sie auf fortwährendes Mobbing durch ihre Vorgesetzte in der Universität zurück: Die Chefin habe sie andauernd schikaniert und unter anderem ihren Schreibtisch am Arbeitsplatz kontrollliert oder sie angeschrien. Die Uni-Verwaltung bestritt die Vorwürfe und legte unter anderem eine Erklärung vor, auf der alle Kolleginnen bis auf eine unterschrieben hatten. Die Kolleginnen warfen der klagenden Mitarbeiterin vor, nicht das Mobbing-Opfer, sondern die Mobbende zu sein.

Deshalb klagte sie vor dem Arbeitsgericht gegen die Ende Mai wirksam gewordene krankheitsbedingte Kündigung durch die Uni-Verwaltung. Die Klägerin sah diese Kündigung als ­sozial ungerechtfertigt an. Die körperlichen Probleme, die zu ihrer Langzeiterkrankung geführt hätten, seien aufgrund der Schikanen durch ihre Chefin entstanden und auf seelische Schäden zurückzuführen. Zudem klagte die 44-Jährige vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz. Richter Hans Gottlob Rühle teilte nach einer rund zweistündigen Verhandlung das Urteil des Arbeitsgerichts mit: Die Klagen der Uni-Mitarbeiterin gegen die Kündigung und gegen ihre Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz wurden abgewiesen.

von Manfred Hitzeroth

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