Vor dem Marburger Arbeitsgericht wurde gestern über die Klage einer 44-jährigen Beschäftigten gegen ihre krankheitsbedingte Kündigung verhandelt.
Marburg. Rund zwei Jahre lang war eine für die Wirtschaftsverwaltung verschiedener Fachbereiche verantwortliche 44-jährige Mitarbeiterin der Marburger Universität krank geschrieben. Ihre Erkrankungen – zunächst Magenschmerzen, dann Bandscheibenvorfälle und Kniegelenksschäden - führte sie auf fortwährendes Mobbing durch ihre Vorgesetzte in der Universität zurück: Die Chefin habe sie andauernd schikaniert und unter anderem ihren Schreibtisch am Arbeitsplatz kontrollliert oder sie angeschrien. Die Uni-Verwaltung bestritt die Vorwürfe und legte unter anderem eine Erklärung vor, auf der alle Kolleginnen bis auf eine unterschrieben hatten. Die Kolleginnen warfen der klagenden Mitarbeiterin vor, nicht das Mobbing-Opfer, sondern die Mobbende zu sein.
Deshalb klagte sie vor dem Arbeitsgericht gegen die Ende Mai wirksam gewordene krankheitsbedingte Kündigung durch die Uni-Verwaltung. Die Klägerin sah diese Kündigung als sozial ungerechtfertigt an. Die körperlichen Probleme, die zu ihrer Langzeiterkrankung geführt hätten, seien aufgrund der Schikanen durch ihre Chefin entstanden und auf seelische Schäden zurückzuführen. Zudem klagte die 44-Jährige vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz. Richter Hans Gottlob Rühle teilte nach einer rund zweistündigen Verhandlung das Urteil des Arbeitsgerichts mit: Die Klagen der Uni-Mitarbeiterin gegen die Kündigung und gegen ihre Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz wurden abgewiesen.
von Manfred Hitzeroth
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