Eine Frau aus Marburg und die Philipps-Universität einigten sich vor dem Marburger Arbeitsgericht.
Marburg. Die Klägerin, eine 59-jährige Frau aus Marburg, hatte im vergangenen Winter-Semester 2009/10 Englischkurse an der Philipps-Universität gegeben.
Für sie überraschend beendete ihr Arbeitgeber zum April dieses Jahres das Teilzeitarbeitsverhältnis. Dagegen reichte die Frau Klage vor dem Marburger Arbeitsgericht ein. Sie würde gerne noch drei weitere Jahre an der Universität arbeiten.
Die Universität hatte ihre Mitarbeiterin im April entlassen, weil bekannt geworden war, dass sie schon früher als Honorarkraft an der Philipps-Universität gearbeitet hatte, diesen Fakt aber in ihrem jüngsten Bewerbungsschreiben und den amtlichen Formularen der Universität verschwiegen hatte. Wie sie vor Gericht erklärte, hatte sie diese wichtige Information nicht absichtlich verschwiegen.
Es habe einerseits am Formular gelegen, das gar nicht genug Raum bot, um alle ihre bisher 29 Arbeitgeber anzugeben.
Andererseits sei aus dem Formular nicht explizit hervorgegangen, dass es wichtig ist anzugeben, ob man schon mal für die Philipps-Universität oder das Land Hessen gearbeitet hat.
Der Vertreter der Interessen der Universität warf deshalb der Klägerin vor, absichtlich die Informationen über ein früheres Arbeitsverhältnis zwischen ihr und der Universität verschwiegen zu haben.
Richter Hans Gottlob Rühle brachte zumindest die Frage auf, ob die Methodik des Landes Hessen bezüglich der Genauigkeit ihrer Fragebögen in diesem doch so wichtigen Punkt nicht generell einmal überdacht und gegebenfalls überarbeitet werden sollte.
von Philipp-E. Rasch
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