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Waffenbesitz

Illegaler Waffenbesitz: Haftstrafe für Sportschützen

Besitzerstolz wurde einem Kirchhainer Sport- und Militärschützen zu Verhängnis, der sich am Freitag vor dem Schöffengericht wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und gegen das Waffengesetz verantworten musste.

Eine Bundeswehr-Soldatin absolviert in Dörverden ein Schießtraining. Bis zuletzt bestritt der verurteilte Kirchhainer internationale Schießwettkämpfe in einem Bundeswehr-Team.

© Archivfoto
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Marburg. Das Marburger Schöffengericht hat am Freitag einen Sport- und Militärschützen wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 67-jährige Kirchhainer hatte den illegalen Besitz einer Pistole, verschiedener Waffenteile, Munition und die unrechtmäßige Überlassung einer Schrotflinte an seine Frau zu deren Eigenschutz gestanden. Wegen des Besitzes von 58 Leuchtspurpatronen hatte er nach Überzeugung des Gerichts gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Noch im Gerichtssaal schloss der Rentner mit dem Hobby Sportschießen ab. Er werde nach dem Urteil wohl aus Bundeswehrverband und Schützenverein ausgeschlossen, sagte er.

von Matthias Mayer

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