Ein Vollzugsbeamter öffnet Türen von Zellen in der Justizvollzugsanstalt in Mannheim.
Marburg. Nach Informationen dieser Zeitung wurde am Dienstag ein aus der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt freigelassener Sexualstraftäter in der Kernstadt Marburg untergebracht. Ende Juni und Anfang Juli waren bereits zwei entlassene Sicherungsverwahrte im Stadtteil Stadtwald untergebracht worden. Alle drei Männer wurden als gefährlich eingestuft.
Grundlage für ihre Freilassung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Menschen, die ihre Haftstrafe längst abgebüßt haben, für nicht rechtens erklärt. Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD), der vor zwei Wochen von maximal zwei Entlassenen ausging, äußerte sich empört: „Das Maß des Zumutbaren ist für die Stadt Marburg überschritten“. „Das Recht der Menschen auf Sicherheit ist gleichberechtigt mit dem Recht auf persönliche Freiheit der Haftentlassenen“.
Mit drei entlassenen Gewalttätern in einer Stadt dieser Größe sei dieses Gleichgewicht nicht gewahrt. „Im Gegenteil: Es geht zu Lasten des Sicherheitsgefühls der Menschen“, so Vaupel. Ähnlich äußerte sich auch Landrat Robert Fischbach (CDU). Der Staatssekretär im hessischen Justizministerium, Dr. Rudolf Kriszeleit, erklärte auf Anfrage dieser Zeitung, dass die Freigelassenen den Wunsch hatten, nach Marburg zu kommen. Das Ministerium habe nicht über den Wohnort zu bestimmen.
von Anna Ntemiris
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