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Biedenkopf

Vater-Tochter-Streit endet vor Gericht

Zu einer Zahlung von 150 Euro Geldbuße wurde ein Vater vor dem Amtsgericht Biedenkopf  verurteilt, der seiner Tochter mit der Russen­mafia gedroht hatte.

Biedenkopf. In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Biedenkopf taten sich gestern tiefe Zerwürfnisse zwischen einem Vater und seiner Tochter auf.

Von einigen Zivilverfahren war dabei die Rede und einer noch anhängigen Verhandlung vor dem Familiengericht.

Michael Schwiegel von der Staatsanwaltschaft Marburg hielt einem 60-Jährigen vor, am 25. Juni des vergangenen Jahres in der Cafeteria des Herkules-Centers seiner Tochter gedroht zu haben, dass er, wenn diese ihre Schulden nicht begleichen würde, eine russische Mafia mit der Eintreibung beauftragen werde.

Gegenüber Richter Mirko Schulte wollte sich der Angeklagte ebenso nicht äußern wie dessen Verteidiger. Der Richter machte dem Angeklagten klar, dass das Gericht mit dem Eintritt in die prozessuale Beweisaufnahme eine Entscheidung herbeiführen werde.

Ziel des Gerichtes sei es, den Rechtsfrieden herzustellen und zu sichern. Daraufhin berichtete der Angeklagte, dass er sich immer wieder für seine Tochter verwandt und diese unterstützt habe. Aufgrund deren gesundheitlicher Probleme habe er das ihr zur Verfügung gestellte Auto „beschlagnahmt“, was Klagen und ein Zivilverfahren nach sich gezogen habe. Schulte stellte anhand der Akten und Verfahren fest, dass die Vater-Tochter-Geschichte doch sehr intensiv ist und auch ein Gewaltschutz-verfahren vor dem Familiengericht bevorstehe, das ihm obliege. Der Angeklagte gab an, seine Tochter nur vor Gericht zu sehen, in welchem Biedenkopfer Stadtteil diese wohne, wisse er nicht. Zudem habe er kein Interesse mehr, seine Tochter zu sehen. Er lasse sich jedoch nicht „vergackeiern“.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung einigten sich alle Beteiligten auf ein Rechtsgespräch mit dem Ergebnis, dass der Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro an eine gemeinnützige Institution zahlen und die Abstandsgebote, die in einem Vergleich vor dem Familiengericht angestrebt werden, einhalten muss.

Richter Schulte machte der Tochter des Angeklagten klar, dass das Gericht in der Verhandlung keine Entscheidung getroffen habe, nicht zuletzt auch, um nicht noch neues Öl ins Feuer zu gießen.

von Helga Peter

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