Auf der Internetseite der Gemeinde Steffenberg (Stand: Freitag. 30. Juli 2010) ist als Vertreter des Bürgermeisters Hauptamtsleiter Gerhard Acker benannt. Das Verwaltungsgericht Gießen fordert, dass diese Angabe korrigiert werden muss.
Steffenberg. Steffenbergs Bürgermeister Peter Pfingst (parteilos) droht ein Zwangsgeld in Höhe von 3.000 Euro, wenn er auf der Internetseite der Gemeinde weiterhin seinen Hauptamtsleiter Gerhard Acker als seinen Stellvertreter benennt.
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts in Gießen fasste am Freitag diesen Beschluss, nachdem Pfingst einem vorherigen vom 31. Mai nicht in der vorgegebenen Frist nachgekommen war.
Vor zwei Monaten hatte die Gießener Kammer eine Dienstanweisung Pfingsts außer Kraft gesetzt, in der der Bürgermeister statt dem Ersten Beigeordneten Detlef Ruffert (SPD) Steffenbergs Hauptamtsleiter Acker mit der Vertretung des Rathauschefs beauftragt hatte. Gegen diese Amtshandlung hatte Ruffert eine einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Gießen angestrengt.
Pfingst befindet sich derzeit im Urlaub. Auf Anfrage der OP will er bis zur angegebenen Frist am 13. August, die vom Verwaltungsgericht geforderte Angabe auf der Internetseite korrigieren. Die Dienstanweisung an seinen Hauptamtsleiter habe er bereits zurückgenommen, sagte Pfingst.
von Silke Pfeifer-Sternke
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