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Jägerprüfung

Maisanbau bereitet Jägern Probleme

Wer gerne Jäger werden möchte, hat dazu jetzt vor der eigenen Haustür die Gelegenheit: Die Jägervereinigung Hinterland bietet wieder einen Vorbereitungslehrgang für die Jägerprüfung an.

Ein Jäger geht mit seinem Hund bei Sonnenuntergang auf die Jagd.

© Patrick Pleul
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Gladenbach. Die Jägerprüfung gilt als das „grüne Abitur“; entsprechend umfangreich sind theoretisches Wissen und praktisches Können, das die potenziellen Jungjäger während der Prüfung nachweisen müssen. Deshalb dauert der Vorbereitungslehrgang auch ein Jahr.

Interessenten können sich bei Karl Leinbach, dem Vorsitzenden der Jägervereinigung Hinterland, melden: Kellerweg 4, 35075 Gladenbach, Telefon: 0 64 61 / 52 31.

Die Jäger haben den Auftrag, das ökologische Gleichgewicht im Wald und in der Feldflur zu gewährleisten. Grundsätzlich gebe es dazu auch genügend Jäger, sagte Karl Leinbach im Gespräch mit der OP. Aber deren Bereitschaft, ein eigenes Revier zu pachten, nehme ab. Allein in Hessen seien inzwischen mehr als 40 Reviere unbesetzt.

Leinbach machte dafür in erster Linie das gestiegene wirtschaftliche Risiko für Jagdpächter und den größer gewordenen Arbeitsaufwand verantwortlich. Als Beispiel dafür nannte Leinbach den Trend, immer mehr Mais auch auf großen Feldern in Waldnähe anzubauen. Es dauere vier Tage, um ein solches Feld mit einem Elektrozaun zu umgeben, der letztlich auch keinen sicheren Schutz gegen das Eindringen von Wildschweinen und damit gegen einen Totalverlust der Ernte biete, erklärte Leinbach. Sorgen bereitet ihm aus jagdlicher Sicht die Pläne, auch im Landkreis große Biogasanlagen zu bauen, für deren Betrieb im Umfeld dann auf 1.000 Hektar Mais angebaut werden. Diese Flächen seien für die Jagd kaum noch nutzbar.

Tierschützer machen im Zusammenhang mit der Energiepflanze Mais auf einen Konflikt zwischen Klimaschutz und Artenschutz aufmerksam. Großflächige Maisfelder vertreiben die Feldlerche, zu deren Schutz sich die Planungen für den Neubau der Bundesstraße 252 im Nordkreis um ein Jahr verzögert haben. Der Schutz der Feldlerche lässt sich im Zusammengang mit einem Straßenbau gerichtlich einklagen. Die Vertreibung dieser Art durch den großflächigen Anbau von Mais ist dagegen gesetzlich zulässig.

von Matthias Mayer


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