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Gerichtsurteil

Erpresser wandert hinter Gitter

Weil ein 41-jähriger Gladenbach 200.000 Euro von einem Unternehmer-Ehepaar erpressen wollte, muss er für zwei Jahre hinter Gitter. Seine Komplizin kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Eine Geldübergabe eines Erpressungsversuchs, wie in der nachgestellten Szene, scheiterte im Juli vergangenen Jahres. Der Erpresser wurde gestern zu zwei Jahren Haft verurteilt. 

© Nadine Weigel

Marburg. Der Vorsitzende Richter Dominik Best sah es in der Verhandlung vor dem Marburger Amtsgericht als erwiesen an, dass der 41-jährige Angeklagte aus Rache für sein – wie er meinte – erlittenes Unrecht, seinen ehemaligen Arbeitgeber und dessen Frau mit Erpresserbriefen in Angst und Schrecken versetzt hat.

Ein ungeheuer großer Polizeiaufwand sei vonnöten gewesen, um den Angeklagten und seine Komplizin dingfest zu machen, machte Best deutlich. Aufgrund der erheblichen kriminellen Energie, mit der die Angeklagten vorgegangen sind, kam zumindest für den zehnfach vorbestraften Angeklagten keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht.

Dem Angeklagten wurde eine versuchte räuberische Erpressung zur Last gelegt. Er gestand, dass er in der Zeit vom 17. Mai bis 16. Juli 2011 seinen Ex-Chef und dessen Ehefrau in drei anonymen Erpresserbriefen bedroht hat. Gefordert hatte er 200 000 Euro in kleinen, gebrauchten Scheinen – 50 bis 200 Euro.

Bei Nichtzahlung drohte er dem Ehepaar „ganz schlimme Dinge“ an, die er den Kindern und Enkelkindern zufügen wollte. Das Geld sollte auf dem Parkplatz zwischen Biedenkopf und Eckelshausen übergeben werden. Die Ehefrau sollte das Geld bringen, der Mann auf dem Hof seiner Firma auf einem Stuhl sitzend abwarten. Der Angeklagte hatte den Eindruck erweckt, dass die Familie durch die Erpresser überwacht wird.

von Silke Pfeifer-Sternke 

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