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SPD-Parteiverfahren

Anwalt sieht Tesch auf Siegerstraße

Die ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Silke Tesch muss im Zuge der Ypsilanti-Affäre nicht mit einer Verschärfung ihrer Parteistrafe rechnen. Diese Überzeugung vertrat am Mittwoch ihr Rechtsbeistand gegenüber der OP.

Silke Tesch.

© Matthias Mayer

Marburg. Rechtsanwalt Günther Metzger, der Schwiegervater der SPD-Abweichlerin Dagmar Metzger, vertrat – wie berichtet – die Politikerin aus Breidenbach-Kleingladenbach am Montag während der Verhandlung vor der SPD-Bundesschiedskommission in Berlin. Tesch hatte mit einem Berufungsantrag das oberste SPD-Gericht angerufen, weil sie mit einer Verschärfung ihrer erstinstanzlichen Parteistrafe durch die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hessen Nord nicht einverstanden war. Diese hatte sich auf Intervention des SPD-Ortsvereins Rauschenberg erneut mit dem Fall befasst. Die Rauschenberger Sozialdemokraten forderten für Tesch den Parteiausschluss, weil sie sich im Spätsommer 2008 sehr kurzfristig geweigert hatte, die damalige hessische SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin zu wählen.

Die Kasseler Schiedskommission lehnte zwar das Rauschenberger Ausschluss-Begehren ab, wandelte aber die von der Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Marburg-Biedenkopf im April 2009 gegen Tesch ausgesprochene und von ihre akzeptierte Rüge in eine härtere Strafe um: Die Kommunalpolitikerin muss ihre Mitgliedsrechte für 18 Monate ruhen lassen. Dagegen richtete sich die Berufung. Wie Günther Metzger gegenüber der OP erklärte, entbehrt das Kasseler Urteil jeder rechtlichen Grundlage, da die erstinstanzliche Entscheidung schon rechtskräftig geworden sei. In unserem Rechtssystem dürfe niemand für eine Handlung zweimal bestraft werden.

von Matthias Mayer

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