Fronhausen. Das gemeindeeigene Wohnhaus stand zum Verkauf, weil relativ geringen Einnahmen zu erwartende große Sanierungskosten entgegenstanden. Doch selbst über einen Makler war kein Käufer für das ursprünglich auf 54.000 Euro geschätzte modernisierungsbedürftige Haus zu finden gewesen. Erst im Herbst vergangenen Jahres fand sich ein Interessent – ein Mitglied des Gemeindevorstandes – der das Haus für 32.650 Euro kaufen und das bestehende Mietverhältnis übernehmen wollte.
Die Gemeindevertretung stimmte dem im November gegen den Widerstand der CDU zu. Fraktionschef Heiner Pfeffer bezeichnete den Verkauf zu diesem Preis damals als „Verschleuderung von gemeindlichem Vermögen“. Nun legte die Fraktion eine Rechnung der Gemeinde an die Familie Schenk zu Schweinsberg aus dem Jahr 1928 vor, aus der hervorgehe, dass das Haus der Gemeinde von Gunthram Freiherr Schenk zu Schweinsberg gestiftet worden sei und dass der Stiftungszweck – es als Unterkunft für Witwen und Waisen zur Verfügung zu stellen – nicht einseitig geändert werden könne. Sie forderte, den Verkauf des Hauses zu stoppen.
Dieser Argumentation wollten die anderen Fraktionen nicht folgen. Aus einer Rechnung, in der das Wort gestiftet vorkomme, eine Stiftung abzuleiten, sei schon sehr vermessen, fand SPD-Vertreter Klaus Bork. Der Freiherr habe der Gemeinde das Haus „gestiftet“, im Wortsinn von „geschenkt“, das sei aber mit einer Stiftung nach heutigem Recht nicht zu vergleichen.
von Michael Agricola
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