Bad Endbach. Für 14 Euro pro Quadratmeter sollen Bauwillige in Hartenrod demnächst Grundstücke in der Schillerstraße erwerben können. Bevor die Straße baureif gemacht wird und Notarverträge mit den Interessenten geschlossen werden können, ist es erforderlich, die benötigte Fläche von den derzeitigen Eigentümern zu kaufen.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 380.000 Euro. Davon finanziert werden soll außerdem der Bau der Straße mit den Planungsleistungen, der Wasser- und Kanalausbau und die Nebenkosten für den Erwerb der Grundstücke. Bürgermeister Julian Schweitzer geht davon aus, dass die Bauwilligen noch in diesem oder im nächsten Jahr mit der Umsetzung ihres Vorhabens beginnen können.
FWG kritisiert Finanzierungsvorschlag
Deshalb beschloss das Bad Endbacher Parlament die Vorlage des Gemeindevorstands mehrheitlich bei zwei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen, dass das Vorhaben über eine außerplanmäßige Ausgabe von rund 380.000 Euro finanziert werden soll.
In der Beschlussvorlage wird der Finanzierungsvorschlag über die außerplanmäßige Ausgabe damit begründet, dass in den vergangenen Wochen vermehrt Anfragen über Baugrundstücke bei der Verwaltung eingegangen seien. Die wirklich Interessierten habe man für die zukünftigen Grundstücke in der Schillerstraße begeistern können. Fünf der Interessenten hätten bekundet, relativ zeitnah ein Grundstück von der Gemeinde erwerben zu wollen.
Die Deckung der Erschließungskosten erfolgt laut Vorlage durch den Verkauf der Grundstücke. Der Bürgermeister erläuterte, dass das Parlament zügig handeln müsse, damit die Bauinteressenten nicht von ihrem Vorhaben absehen und in einer anderen Gemeinde bauen.
Nebenkosten für Herrmann nicht auszuweisen
Für Rolf Herrmann (FWG) war diese Aussage kein Grund, dem Beschluss zuzustimmen. Vielmehr kritisierte er die Vorlage und empfahl dem Rathauschef einen Blick in des Gesetzbuch, bevor er Gespräche mit Bauwilligen führt. In der Hessischen Gemeindeordnung ist geregelt, dass überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig sind, „wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist“. Zur Deckung wurde vorgeschlagen, die realisierbaren Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen heranzuziehen. Das nach dem Verkauf aller Grundstücke verbleibende Defizit von knapp 470.000 Euro soll über den Posten „Investitionen Gemeindestraßen“ gedeckt werden.
Probleme sah Herrmann hauptsächlich darin, dass die Erschließung des Baugebiets mit all seinen Nebenkosten weder unvorhersehbar noch unabweisbar ist, zumal dann nicht, wenn in anderen Orten noch freie Bauplätze vorhanden sind.
„Wir sollten das Geld in die Hand nehmen und das Bauland erwerben“, sagte Rolf Bernshausen, Fraktionschef der SPD. Die Ausgaben seien notwendig, und ein solches Vorhaben werde durch Warten nicht günstiger. Herrmanns Einwand zur Vorschrift „nachweisbar und unvorhersehbar“ kam bei ihm gar nicht gut an. „Ich sehe das als Erbsenzählerei“, sagte er.
von Silke Pfeifer-Sternke